Die IP-IT GmbH verpflichtet sich zu Kosteneffizienz und höchster Preistransparenz. Die IP-IT GmbH bietet keine Patent- oder IP-Beratung, sondern nur die Erledigung administrativer Dienstleistungen, ohne die Vertretung Ihrer Schutzrechte zu übernehmen. Für diejenigen ausländischen nationalen Verfahren hingegen, bei denen die Vertretung durch einen ausländischen nationalen Vertreter zwingend ist, greift die IP-IT GmbH auf ihr internationales Netzwerk zurück und offenbart nicht nur, wer dieser ausländische nationale Vertreter ist, sondern auch die von diesem Vertreter an IP-IT GmbH gestellten Rechnungen. In der Konsequenz geniessen die Kunden von IP-IT GmbH einen einzigartigen Service, der die Preise aufschlüsselt indem nicht nur die IP-IT-Bearbeitungsgebühr angezeigt wird, sondern auch, sofern der Fall, die Bearbeitungsgebühr des ausländischen nationalen Vertreters und, weiterhin sofern der Fall, die Amtsgebühr, wie z.B.:
Ein weiterer Service seitens IP-IT GmbH für seine (CH-)Kunden ist, nur auf den IP-IT-Bearbeitungsgebühren MWST (und auf den Bearbeitungsgebühren der ausländischen nationalen Vertreter Bezugssteuer in gleicher Höhe von 8.1%) zu berechnen. In Abklärung mit dem Eidgenössischen MWST-Amt nämlich berechnet IP-IT GmbH auf den Amtsgebühren keine MWST. Ausländische, z.B. AT- oder DE-Kunden erhalten Rechnungen komplett ohne MWST.